Beachtet bitte, dass für die Förderung über den RDP vorgegebene Fristen zu beachten sind:
30.04. für Veranstaltungen aus dem 1. Quartal,
31.07. für Veranstaltungen aus dem 2. Quartal und Sachmittel Berlin/VAM Brandenburg aus dem 1. Halbjahr,
31.10. für Veranstaltungen aus dem 3. Quartal,
31.01. für Veranstaltungen aus dem 4. Quartal und Sachmittel Berlin/VAM Brandenburg aus dem 2. Halbjahr.
Viel Erfolg und auch Spaß beim Abrechnen eurer Pfadfinder*innenveranstaltungen!