In diesem Bereich erhaltet ihr Hilfestellungen und die aktuellen Dokumente an die Hand, die für eine erfolgreiche Abrechnung eurer Maßnahmen nötig sind.
Beachtet bitte, dass für die Förderung über den RDP vorgegebene Fristen zu beachten sind:
30.04. für Veranstaltungen aus dem 1. Quartal,
31.07. für Veranstaltungen aus dem 2. Quartal und VAM Brandenburg aus dem 1. Halbjahr,
31.10. für Veranstaltungen aus dem 3. Quartal,
31.01. für Veranstaltungen aus dem 4. Quartal und VAM Brandenburg aus dem 2. Halbjahr.
Viel Erfolg und auch Spaß beim Abrechnen eurer Pfadfinder*innenveranstaltungen!